Xundheitsstraße 1, 3631 Ottenschlag
Tel. +43 2872 20 0 20
info@lebensresort.at

Lebens.Resort Ottenschlag
Xundheitsstraße 1
3631 Ottenschlag
Tel. +43 2872/20 0 20
info@lebensresort.at

Informationen für Ärzte:Ärztinnen & Krankenhäuser

Das Lebens.Resort Ottenschlag bietet Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen, Stoffwechsel-Rehabilitation, sowie das Programm „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ (GVA).

Unsere Behandlungs­schwerpunkte:

  • Rehabilitation der psychosozialen Gesundheit
    unter anderem bei Depression, Burnout-Syndrom und Angststörungen (6 Wochen).
  • Stoffwechsel-Rehabilitation
    bei Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Adipositas (3 Wochen).
  • Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (3 Wochen).

Die Unterbringung unserer Patient:innen erfolgt im Einzelzimmer. Bei einem, von der Sozialversicherung bewilligten, Stoffwechsel- oder Gesundheitsvorsorge Aktiv-Aufenthalt sind Begleitpersonen herzlich willkommen (Doppelzimmer auf Wunsch).

Unsere Sozialversicherungs­partner

  • Pensionsversicherungsanstalt (PV)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
  • Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA)
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • KFA Salzburg, Steyr und Wels

Unser Reservierungsbüro (Tel. +43 2872/20 0 20-500) informiert Sie gerne, welcher Sozialversicherungs­partner einen GVA- bzw. Rehabilitationsaufenthalt für die jeweilige Indikation ermöglicht.

Antragstellung

1) Antrag ausfüllen

Wie stelle ich einen Gesundheitsvorsorge Aktiv-Antrag für meine Patient:innen?

Das Lebens.Resort Ottenschlag hat Behandlungsverträge mit österreichischen Sozialversicherungen.

Unser größter Partner – die Pensionsversicherungsanstalt – ersetzte die klassische „Kur“ durch „Gesundheitsvorsorge Aktiv“-Aufenthalte. Wir freuen uns, sowohl aktive (erwerbsfähige) als auch pensionierte Patient:innen in diesem Bereich betreuen zu dürfen!

Unabhängig davon, wo Ihr:e Patient:in versichert ist, folgt die Antragsstellung mit dem dafür vorgesehenen Formular. Dieses können Sie von den zuständigen Versicherungsträgern anfordern bzw. im Internet downloaden.

Kreuzen Sie bitte am Antragsformular „Kurheilverfahren“ für „Bewegungs-/Stützapparat“ an. Unter „Ort“ haben Sie die Möglichkeit das Lebens.Resort Ottenschlag als gewünschte Vertragseinrichtung zu nennen.

Wie stelle ich einen Rehabilitationsantrag bei psychischen Erkrankungen für meine Patient:innen?

Sollte Ihr:e Patient:in unter Störungen der psychosozialen Gesundheit leiden (Anpassungsstörungen, Depressionen, Angststörungen, Überlastungssyndromen, Burnout ...), so bieten wir im Lebens.Resort Ottenschlag die Möglichkeit einer 6-wöchigen Rehabilitation.

Sollten Sie für Ihre:n Patient:in ein Heilverfahren vorsehen, kreuzen Sie am Antragsformular „Rehabilitation" und „Sonstiges" an und führen Sie als Indikation "Psychische Erkrankung" an. Unter „Ort“ haben Sie die Möglichkeit das Lebens.Resort Ottenschlag als gewünschte Vertragseinrichtung zu nennen.

Wie stelle ich einen Rehabilitationsantrag bei Stoffwechsel-Erkrankungen für meine Patient:innen?

Sollte Ihr:e Patient:in unter Fehlstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Hyperlipidämie oder ähnlichen Stoffwechselerkrankungen leiden, so bieten wir im Lebens.Resort Ottenschlag die Möglichkeit einer 3-wöchigen Rehabilitation.

Sollten Sie für Ihre:n Patient:in ein Heilverfahren vorsehen, kreuzen Sie am Antragsformular „Rehabilitation“ für „Stoffwechselerkrankungen“ an. Unter „Ort“ haben Sie die Möglichkeit das Lebens.Resort Ottenschlag als gewünschte Vertragseinrichtung zu nennen.

2) Bewilligung des Versicherungsträgers

Das Ansuchen wird anschließend dem zuständigen Versicherungsträger übermittelt. Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhält der:die Patient:in eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherungsträger.

3) Einladungsschreiben an Patient:in

Vom Lebens.Resort Ottenschlag geht ein Einladungsschreiben samt Terminvorschlag für den Aufenthalt an den:die Patient:in. Auf Terminwünsche wird, nach Möglichkeit bzw. freien Kapazitäten, eingegangen.

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